Allgemeine Teilnahmebedingungen

Sofern es für eine Gewinnaktion auf NRW1 keine gesonderten Teilnahmebedingungen gibt, gelten für die Teilnahme an von NRW Audio GmbH & Co. KG ("NRW1") veranstalteten Gewinnaktionen folgende Bedingungen.

Sofern es für eine Gewinnaktion auf NRW1 keine gesonderten Teilnahmebedingungen gibt, gelten für die Teilnahme an von NRW Audio GmbH & Co. KG ("NRW1", Gustav-Heinemann-Ufer 74a, 50968 Köln) veranstalteten Gewinnaktionen folgende Bedingungen. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (nachfolgend einheitlich: der "Teilnehmer") mit diesen Bedingungen einverstanden. Bitte beachten Sie die Einverständniserklärung zur Nennung und Veröffentlichung Ihres Namens im Programm und in anderen Medien durch NRW1

1. Aktionsdauer und Aktionszeiten:

NRW1 kann Aktionen individuell und zu beliebigen Zeiten ankündigen und beenden.

2. Modus

Es gilt der von NRW1 angekündigte Spielmodus. Das Gewinnspiel wird dabei im Radioprogramm und/oder online auf der Webseite und/oder auf der Facebook-Fanseite von NRW1 und/oder auf der Instagram-Fanseite von NRW1 ausgerufen. Bei Telefongewinnspielen gilt das Zufallsprinzip für die Auswahl der teilnahmeberechtigten Leitung. Bei anderen Modi entscheidet grundsätzlich das Los (Ausnahme: explizit angegebene, davon abweichende Teilnahmemechanismen, z.B. Voting). 

3. Gewinnspiele auf Social Media Kanälen

3.1 Bei sämtlichen Gewinnspielen auf Social Media Plattformen wie bspw. Facebook, Instagram, Twitter oder weiteren Plattformen gilt immer: Die Aktionen stehen in keiner Verbindung zur jeweiligen Social Media Plattform und werden in keinem Fall von Facebook, Instagram etc. gesponsert, unterstützt oder organisiert.

3.2 Es gelten die Spielzeiten, der Spielmodus und der Preis wie im jeweiligen Social Media Post beschrieben.

3.3 Gewinner/innen werden per Zufallsprinzip ausgelost und von NRW1/einem Mitarbeiter von NRW1 per Privatnachricht verständigt.

4. Gewinn

4.1 Gewinner

Bei via Teilnahmeformular durchgeführten Aktionen werden nur bei NRW1 eingegangene Anmeldungen berücksichtigt, die Name, Vorname, Adresse und Kontaktdaten vollständig wiedergeben sowie die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Bei Teilnahme am Telefon nimmt der Moderator oder ein anderer Mitarbeiter von NRW1 die notwendigen Kontaktdaten auf. Gewinner werden von NRW1 in der Regel telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Reagiert der Gewinner nicht innerhalb von maximal 14 Tagen auf die Benachrichtigung, verfällt der Gewinnanspruch.

4.2 Gewinnübergabe

Sachgewinne werden von NRW1 sobald verfügbar, per Post verschickt. Geldgewinne werden von NRW1 nach Beendigung des Gewinnspiels auf ein vom Gewinner angegebenes Konto überwiesen (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen). Bei persönlicher Abholung bei NRW1 (Gustav-Heinemann-Ufer 74a, 50968 Köln) muss der Gewinner ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Bei Abholung von Dritten ist ein gültiges Ausweisdokument und zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht erforderlich. Bei unvorhergesehenen Störungen im Abwicklungsablauf übernimmt NRW1 keine Haftung.

4.3 Gewinn

Grundsätzlich wird NRW1 mit Übergabe des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

Gewinne sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar, es sei denn NRW1 stimmt hier ausnahmsweise schriftlich zu. Der Weiterverkauf ist nicht erlaubt.

Sämtliche mit dem Gewinn ggf. einhergehenden Folge- und Nebenkosten sind vom Gewinner zu tragen. NRW1 übernimmt keinerlei Gewähr-, Sachmangel- oder Garantieleistungen. Eine Barauszahlung von Gewinnen oder Austausch von Sachleistungen, insbesondere ohne Nachweis ist nicht möglich. Ebenso wenig eine Übertragung oder Abtretung auf Dritte.

Die Gewinner von Eintrittskarten sind nicht zum Umtausch, zum Verkauf oder zur Weitergabe der gewonnenen Eintrittskarten berechtigt. Sollte die entsprechende (konkrete) Veranstaltung, deren Besuch die Eintrittskarte ermöglicht, aus welchen Gründen auch immer (insbesondere im Falle der Absage bzw. Verlegung) nicht (zu dem ursprünglich geplanten Termin) stattfinden, entfällt der Gewinn. Somit besteht kein Anspruch auf Eintrittskarten im Falle einer Ersatzveranstaltung bzw. eines Ersatztermins. Keinesfalls ist ein Ersatz gegen den Barwert möglich. Bei Abholung der Tickets muss der Ausweis vorgezeigt werden. Es können die Tickets nur jenen Personen ausgehändigt werden, die auch namentlich gewonnen haben.

Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung über einen Reiseveranstalter, der alleiniger Veranstalter der Reise ist. Die Reise muss zu den vom Reiseveranstalter festgesetzten Terminen durchgeführt werden. Wird dies nicht befolgt, besteht kein Anspruch auf den Gewinn mehr. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) hat der Gewinner zu tragen. Des Weiteren trägt er auch sämtliche mit der Reise einhergehenden Kosten (Minibar, Telefon, etc.), die während der Reise entstehen.

5. Teilnahmeberechtigung:

Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, bedürfen zu ihrer Teilnahme der schriftlichen Einwilligung aller Erziehungsberechtigten. Von der Teilnahme ausgenommen sind alle Angestellten, Mitarbeiter, Kooperationspartner und Berater von NRW1 sowie der mit NRW1 verbundenen Unternehmen. Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen und/oder Lebenspartner der genannten Personen.

6. Ausschluss von der Teilnahme:

NRW1 ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen z. B. Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist NRW1 auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern.

7. Einverständniserklärung:

Mit der Teilnahme (z.B. per Telefon oder via Online-Formular) erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Namen bei der Durchführung der Aktion im Programm von NRW1 genannt werden. Anrufer auf der Hotline erklären außerdem ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung des mit ihnen geführten Telefonats und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung ihres Namens im Programm von NRW1. Dabei ist der Teilnehmer auch mit einer eventuellen Nutzung zu Eigenwerbezwecken von NRW1 einverstanden. Für den Fall eines Gewinns erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis damit, dass sein Name und ggf. ein bereitgestelltes Foto auf den digitalen Kanälen von NRW1 (z.B. Webseite, Facebook, Twitter, Instagram) veröffentlicht und für Pressezwecke an Dritte zur Verfügung gestellt werden. Der Gewinner überträgt NRW1 das exklusive Recht von ihm gemachte Bild-, Video- und Tonaufnahmen unentgeltlich, unterlizenzierbar, sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Rahmen von Nachberichten über das Gewinnspiel zu veröffentlichen, auch unter Nennung des Namens des Gewinners.

8. Interviews/Bild- und Filmmaterial:

Teilnehmer im Allgemeinen und Gewinner im Besonderen erklären ihre grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von NRW1 oder anderer Medien im Zusammenhang mit der Aktion und im Falle des Gewinns seinem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin).

9. Ausschluss des Rechtswegs:

NRW1 gewährt den Gewinn nur, wenn der Gewinner alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Die Daten, die die Teilnehmer im Rahmen einer Aktion übermitteln, werden von NRW1 ausschließlich für die Durchführung der Aktion genutzt. Es sei denn der Teilnehmer hat seine Einwilligung zur weitergehenden, insbesondere werblichen Nutzung seiner Daten erteilt. Ausführliche Informationen zum Datenschutz, insb. ihren Rechten insbesondere auch zum Widerruf der Einwilligung, Berichtigung, Auskunft und Löschung befinden sich unter Datenschutzerklärung | NRW1.

11. Haftungsausschluss:

NRW1 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. NRW1 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.

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