DIE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER AKTION „Gewinnt Tickets für die Night of the jumps in der Lanxess arena köln!“ DURCHGEFÜHRT VON DER NRW AUDIO GMBH & CO. KG ("NRW1"), VERTRETEN DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG, GUSTAV-HEINEMANN-UFER 74, 50968 KÖLN. MIT DER TEILNAHME AN DER AKTION ERKLÄREN SICH DIE TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER (NACHFOLGEND EINHEITLICH "TEILNEHMER") MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.
1. AKTIONSDAUER UND AKTIONSZEITEN
Die Aktion findet vom 14.10. bis 20.10.2024 statt. Die Aktion kann von NRW1 jederzeit im eigenen Ermessen ohne Angaben von Gründen beendet, geändert oder verlängert werden. Dies wird von NRW1 rechtzeitig bekanntgegeben. NRW1 behält sich insbesondere vor, Sonderspielrunden durchzuführen, die vorab im Programm rechtzeitig angekündigt und erläutert werden.
2. MODUS
2.1 Während des Aktionszeitraums kann man auf nrw1.de Tickets für die Night of the Jumps am 26.10.2024 in der Lanxess Arena Köln gewinnen. Hier für verrät der/ die Teilnehmende/r per Formular, mit wem er die Night of The Jumps erleben möchte.
3. GEWINN UND ABWICKLUNG
3.1 Der Gewinn sind 6x4 Tickets sowie 3x2 Tickets (Sitzplätze).
Gewinner:innen werden per Zufallsprinzip ausgelost und durch eine/n NRW1-Mitarbeiter/in ab dem 21.10.2024 kontaktiert.
Grundsätzlich wird NRW1 mit Übergabe des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
Gewinne sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar, es sei denn NRW1 stimmt hier ausnahmsweise schriftlich zu. Der Weiterverkauf ist nicht erlaubt.
Sämtliche mit dem Gewinn ggf. einhergehenden Folge- und Nebenkosten sind vom Gewinner zu tragen. NRW1 übernimmt keinerlei Gewähr-, Sachmangel- oder Garantieleistungen. Eine Barauszahlung von Gewinnen oder Austausch von Sachleistungen, insbesondere ohne Nachweis ist nicht möglich. Ebenso wenig eine Übertragung oder Abtretung auf Dritte.
Die Gewinner von Eintrittskarten sind nicht zum Umtausch, zum Verkauf oder zur Weitergabe der gewonnenen Eintrittskarten berechtigt. Sollte die entsprechende (konkrete) Veranstaltung, deren Besuch die Eintrittskarte ermöglicht, aus welchen Gründen auch immer (insbesondere im Falle der Absage bzw. Verlegung) nicht (zu dem ursprünglich geplanten Termin) stattfinden, entfällt der Gewinn. Somit besteht kein Anspruch auf Eintrittskarten im Falle einer Ersatzveranstaltung bzw. eines Ersatztermins. Keinesfalls ist ein Ersatz gegen den Barwert möglich. Bei Abholung der Tickets muss der Ausweis vorgezeigt werden. Es können die Tickets nur jenen Personen ausgehändigt werden, die auch namentlich gewonnen haben.
4. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
4.1 Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, bedürfen zu ihrer Teilnahme der schriftlichen Einwilligung aller Erziehungsberechtigten. Von der Teilnahme ausgenommen sind alle Angestellten, Mitarbeiter, Kooperationspartner und Berater von NRW1 sowie der mit NRW1 verbundenen Unternehmen. Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen und/oder Lebenspartner der genannten Personen.
5. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME
NRW1 ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation oder sonstigen betrügerischen Verhalten von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen z. B. Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist NRW1 auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. Ebenfalls behält sich NRW1 in solchen Schritten weitere rechtliche Schritte vor.
6. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Mit der Teilnahme (z.B. per Telefon oder via Online-Formular) erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Namen bei der Durchführung der Aktion im Programm von NRW1 genannt werden. Anrufer auf der Hotline erklären außerdem ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung des mit ihnen geführten Telefonats und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung ihres Namens im Programm von NRW1. Dabei ist der Teilnehmer auch mit einer eventuellen Nutzung zu Eigenwerbezwecken von NRW1 einverstanden. Für den Fall eines Gewinns erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis damit, dass sein Name und ggf. ein bereitgestelltes Foto auf den digitalen Kanälen von NRW1 (z.B. Webseite, Facebook, Twitter, Instagram) veröffentlicht und für Pressezwecke an Dritte zur Verfügung gestellt werden. Der Gewinner überträgt NRW1 das exklusive Recht von ihm gemachte Bild-, Video- und Tonaufnahmen unentgeltlich, unterlizenzierbar, sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Rahmen von Nachberichten über das Gewinnspiel zu veröffentlichen, auch unter Nennung des Namens des Gewinners.
7. INTERVIEWS/BILD- UND FILMMATERIAL
Der Gewinner erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von NRW1 oder anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild-, Video- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.).
8. DATENSCHUTZ
8.1 Datenverarbeitung bei Teilnahme an dem Gewinnspiel
8.1.1 Für die Teilnahme an der Aktion erhebt NRW1 im Rahmen der Anmeldung folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer: Name und Vorname, Alter, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Erziehungs-/Sorgeberechtigten sowie Name, Vorname und Alter des anzumeldenden Kindes.
8.1.2 NRW1 verarbeitet diese Teilnehmerdaten ausschließlich für die Durchführung der Aktion. Die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung umfasst insbesondere folgendes:
(a) Gewinner gem. dem Spielmodus zu ermitteln und Gewinne auszuzahlen;
(b) Die Namen und den Wohnort der Teilnehmer sowie den eingereichten Wunsch während der Laufzeit der Aktion im Programm von NRW1 zu nennen sowie auf den digitalen Kanälen von NRW1 (z.B. Webseite unter www.nrw1.de, Facebook, Instagram, TikTok) zu veröffentlichen; dies umfasst auch die Nutzung zu Eigenwerbezwecken von NRW1;
(c) Im Falle des Ziffer 3 das Gespräch mit dem Teilnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnung ein- oder mehrmalig unter Nennung des Teilnehmer-/Gewinnernamens, seines Wohnortes und des eingereichten Rechnungsbetrages im Programm von NRW1 auszustrahlen;
(d) Namen und Wohnort sowie den eingereichten Wunsch der Gewinner im Programm von NRW1 zu nennen und den Namen und Wohnort sowie den eingereichten Wunsch und ggf. ein bereitgestelltes Foto der Gewinner auf den digitalen Kanälen von NRW1 (z.B. Webseite unter www.nrw1.de, Facebook, Instagram, TikTok) zu veröffentlichen, zu Eigenwerbezwecken von NRW1 zu nutzen sowie für Pressezwecke Dritten zur Verfügung zu stellen.
8.1.3 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zu dem vorstehenden Zweck ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Vertragsdurchführung).
8.1.4 NRW1 löscht alle personenbezogenen Teilnehmerdaten nach Abwicklung der Aktion. Für die personenbezogenen Daten der Gewinner bestehen ggf. längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, insbesondere gem. § 257 HGB und § 147 AO. Ferner verarbeitet NRW1 personenbezogenen Teilnehmerdaten ggf. weiterhin, sofern eine andere Rechtsgrundlage zur Verfügung steht (vgl. Ziff. 9.3).
8.1.5 Die Bereitstellung der personenbezogenen Teilnehmerdaten ist für die Teilnahme an der Aktion erforderlich. Im Falle der Nichtbereitstellung ist die Teilnahme nicht möglich.
8.2 Einwilligungserklärung
Sofern die Teilnehmer ihre Einwilligung hierzu erteilen, verarbeitet NRW1 personenbezogene Teilnehmerdaten auch zu werblichen Zwecken. Die Einwilligung ist freiwillig und die Erteilung und/oder Nichterteilung hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber NRW1 widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufes vorgenommen wurde, unberührt.
8.3 Datenschutzinformation
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zum Verantwortlichen und den Betroffenenrechten sind unter https://www.nrw1.de/nrw1/datenschutz abrufbar.
9. VORZEITIGE BEENDIGUNG
NRW1 behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, auszusetzen, abzubrechen oder zu beenden, wenn die Durchführung und/oder Abwicklung der Aktion aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann, insbesondere wenn der Verdacht der Manipulation besteht. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen NRW1 zu.
10. AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGS
NRW1 wird Gewinne nur an Personen übergeben, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und die Auszahlung des Gewinns ausgeschlossen.
11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
NRW1 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. NRW1 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung. NRW1 weist darauf hin, dass es beim Streamabruf im Vergleich zur UKW/DAB+ Verbreitung zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann und NRW1 dafür keine Haftung übernimmt. Maßgeblich ist ausschließlich der UKW-Verbreitungsweg.
NRW1 weist darauf hin, dass NRW1 keine Gewähr für die problemlose Nutzung des Telefonnetzes sowie des Internets übernehmen kann. Eventuelle Einschränkungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Stand: 23.09.2024