TEILNAHMEBEDINGUNGEN: NRW1 Dino – Knochen- Sucher- Champion  

DIE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER AKTION „NRW1 DINO – KNOCHEN – SUCHER CHAMPION“ DURCHGEFÜHRT VON DER NRW AUDIO GMBH & CO.KG ("NRW1"), VERTRETEN DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG, GUSTAV-HEINEMANN-UFER 74, 50968 KÖLN. MIT DER TEILNAHME AN DER AKTION ERKLÄREN SICH DIE TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER (NACHFOLGEND EINHEITLICH "TEILNEHMER") MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN.


1. AKTIONSDAUER UND AKTIONSZEITEN

Die Aktion findet vom 01.07.2024 bis 20.07.2024 statt. Die Aktion kann von NRW1 jederzeit im eigenen Ermessen ohne Angaben von Gründen beendet, geändert oder verlängert werden. Dies wird von NRW1 rechtzeitig bekanntgegeben. NRW1 behält sich insbesondere vor Sonderspielrunden durchzuführen, die vorab im Programm rechtzeitig angekündigt und erläutert werden.

2. MODUS

2.1 Während des Aktionszeitraums (01.07.2024 bis 14.07.2024) können Eltern bzw. Erziehungs-/Sorgeberechtigte Personen ihre Kinder ab 8 Jahren online auf nrw1.de für die Aktion „NRW1 Dino – Knochen – Sucher – Champion“ für Team Johan oder Team Jessi anmelden.

Die Auswahl der 10 Gewinner*innen (Kinder) erfolgt zwischen dem 15. und 17.07.2024 durch NRW1 – Mitarbeiter*innen. Die Gewinner*innen werden telefonisch informiert.

Der Tag, an dem die Umsetzung der Rallye „NRW1 Dino- Knochen – Sucher – Champion“ stattfindet, ist Samstag, 20.07.2024 von 12 bis 18 Uhr.

3. GEWINN UND ABWICKLUNG

3.1 Der Gewinn ist die Teilnahme an der NRW1 Dino – Knochen – Sucher – Rallye im Rahmen der von NRW1 präsentierten Veranstaltung „Dino City III“ in Bochum. Veranstalter ist ausschließlich die Bochum Marketing GmbH.
10 Kinder im Alter von 8 bis 13 Jahren begeben sich am Samstag, 20.07.2024 in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr in der Bochumer Innenstadt auf Dino-Knochen -Suche, jeweils in Teams mit NRW1 Moderator Johan Kurzenberg oder NRW1 Moderatorin Jessica Enzminger.

Treffpunkt ist der NRW1 Promotionstand auf dem Dr.-Ruer-Platz in 44787 Bochum. Von hier aus starten die jeweiligen Teams auf Dino – Knochen – Suche.
Die Eltern bzw. Erziehungs-/Sorgeberechtigten müssen während des gesamten Zeitraums in unmittelbarer Nähe ihrer Kinder bleiben und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. NRW1 übernimmt keinerlei Fürsorgepflicht für die Kinder während der Aktion.


3.2. In der Bochumer Innenstadt befinden sich ca. 30 lebensgroße Dinos, an denen sich Schildern mit Informationen zu den Dinos und QR-Codes befinden. Diese QR-Codes werden durch NRW1 Moderator Johan Kurzenberg oder NRW1 Moderatorin Jessica Enzminger mit Handys gescannt, woraufhin sich in einer App eine Landschaft öffnet. In dieser Landschaft müssen Knochen freigelegt werden, was die Kinder übernehmen können. Welches Team zuerst 18 Knochen gefunden hat, wird NRW1 Dino – Knochen – Sucher – Champion.

3.3. Als Gewinn stellt NRW1 ein NRW1 Dino Überraschungspaket im Wert von 45,00 € brutto, bestehend aus NRW1 Merchandise, Süßigkeiten sowie einem Wertgutschein.

Sämtliche mit dem Gewinn ggf. einhergehenden Folge- und Nebenkosten sind vom Gewinner zu tragen. NRW1 übernimmt keinerlei Gewähr-, Sachmangel- oder Garantieleistungen. Eine Barauszahlung von Gewinnen oder Austausch von Sachleistungen, insbesondere ohne Nachweis ist nicht möglich. Ebenso wenig eine Übertragung oder Abtretung auf Dritte.


4. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

4.1 Teilnahme- und gewinnberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren, die im Gewinnfalle das Recht haben, jeweils ein „NRW1 Dino – Knochen – Sucher -Champion“ zu benennen, insbesondere also deren sorgeberechtigten Eltern oder Personen, die von diesen entsprechend bevollmächtigt sind. Die NRW1 Dino – Knochen – Sucher- Champions müssen mindestens 8 Jahre und dürfen höchstens 13 Jahre alt sein.

4.2 Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von NRW1 sowie der mit NRW1 verbundenen Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz) und Unternehmen, die den Preis zur Verfügung gestellt haben. Dies gilt ebenso für die nächsten Familienangehörigen (Eltern, Ehepartner, Kinder, Schwester, Brüder) der genannten Personen.

5. AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME

NRW1 ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation oder sonstigen betrügerischen Verhalten von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen z. B. Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist NRW1 auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern. Ebenfalls behält sich NRW1 in solchen Schritten weitere rechtliche Schritte vor.


6. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

Mit der Anmeldung/Registrierung gemäß Ziff. 2 erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Namen und ihr Wohnort bei der Durchführung der Aktion im Programm von NRW1 genannt werden sowie auf nrw1.de, in Social Media Auftritten von NRW1 bei Facebook, TikTok und Instagram veröffentlicht werden können. Dies gilt insbesondere für ihre Kinder. Weiter erklären die Teilnehmer außerdem ihr Einverständnis, dass diese durch Mitarbeiter von NRW1 unter der angegebenen Telefonnummer angerufen werden können sowie mit der Aufzeichnung des Telefonats und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung ihres Namens im Programm von NRW1 und deren digitalen Kanälen. Mit Gewinnfall erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass NRW1 Namen, Wohnort und ggf. ein bereitgestelltes Foto auf den digitalen Kanälen von NRW1(z.B. Webseite unter www.nrw1.de, Facebook, TikTok und Instagram) veröffentlicht und für Pressezwecke Dritten zur Verfügung stellt. Der Gewinner überträgt NRW1 das exklusive Recht von ihm gemachte Bild- und Tonaufnahmen unentgeltlich, unterlizenzierbar, sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Rahmen von Nachberichten über das Gewinnspiel zu veröffentlichen, auch unter Nennung des Namens des Gewinners.

7. INTERVIEWS/BILD- UND FILMMATERIAL

Der Gewinner erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von NRW1 oder anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild-, Video- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin etc.).

8. DATENSCHUTZ

8.1 Datenverarbeitung bei Teilnahme an dem Gewinnspiel

8.1.1 Für die Teilnahme an der Aktion erhebt NRW1 im Rahmen der Anmeldung folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer: Name und Vorname, Alter, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail Adresse des Erziehungs-/Sorgeberechtigten sowie Name, Vorname und Alter des anzumeldenden Kindes.

8.1.2 NRW1 verarbeitet diese Teilnehmerdaten ausschließlich für die Durchführung der Aktion. Die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung umfasst insbesondere folgendes:

(a) Gewinner gem. dem Spielmodus zu ermitteln und Gewinne auszuzahlen;

(b) Die Namen und den Wohnort der Teilnehmer sowie den eingereichten Wunsch während der Laufzeit der Aktion im Programm von NRW1 zu nennen sowie auf den digitalen Kanälen von NRW1 (z.B. Webseite unter www.nrw1.de, Facebook, Instagram, TikTok) zu veröffentlichen; dies umfasst auch die Nutzung zu Eigenwerbezwecken von NRW1;

(c) Im Falle des Ziffer 3 das Gespräch mit dem Teilnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnung ein- oder mehrmalig unter Nennung des Teilnehmer-/Gewinnernamens, seines Wohnortes und des eingereichten Rechnungsbetrages im Programm von NRW1 auszustrahlen;

(d) Namen und Wohnort sowie den eingereichten Wunsch der Gewinner im Programm von NRW1 zu nennen und den Namen und Wohnort sowie den eingereichten Wunsch und ggf. ein bereitgestelltes Foto der Gewinner auf den digitalen Kanälen von NRW1 (z.B. Webseite unter www.nrw1.de, Facebook, Instagram, TikTok) zu veröffentlichen, zu Eigenwerbezwecken von NRW1 zu nutzen sowie für Pressezwecke Dritten zur Verfügung zu stellen.

8.1.3 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zu dem vorstehenden Zweck ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Vertragsdurchführung).

8.1.4 NRW1 löscht alle personenbezogenen Teilnehmerdaten nach Abwicklung der Aktion. Für die personenbezogenen Daten der Gewinner bestehen ggf. längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, insbesondere gem. § 257 HGB und § 147 AO. Ferner verarbeitet NRW1 personenbezogenen Teilnehmerdaten ggf. weiterhin, sofern eine andere Rechtsgrundlage zur Verfügung steht (vgl. Ziff. 9.3).

8.1.5 Die Bereitstellung der personenbezogenen Teilnehmerdaten ist für die Teilnahme an der Aktion erforderlich. Im Falle der Nichtbereitstellung ist die Teilnahme nicht möglich.

8.2 Einwilligungserklärung

Sofern die Teilnehmer ihre Einwilligung hierzu erteilen, verarbeitet NRW1 personenbezogene Teilnehmerdaten auch zu werblichen Zwecken. Die Einwilligung ist freiwillig und die Erteilung und/oder Nichterteilung hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber NRW1 widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufes vorgenommen wurde, unberührt.

8.3 Datenschutzinformation

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zum Verantwortlichen und den Betroffenenrechten sind unter https://www.nrw1.de/nrw1/datenschutz abrufbar.

9. VORZEITIGE BEENDIGUNG

NRW1 behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, auszusetzen, abzubrechen oder zu beenden, wenn die Durchführung und/oder Abwicklung der Aktion aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann, insbesondere wenn der Verdacht der Manipulation besteht. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen NRW1 zu.

10. AUSSCHLUSS DES RECHTSWEGS

NRW1 wird Gewinne nur an Personen übergeben, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und die Auszahlung des Gewinns ausgeschlossen.

11. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

NRW1 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. NRW1 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung. NRW1 weist darauf hin, dass es beim Streamabruf im Vergleich zur UKW/DAB+ Verbreitung zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann und NRW1 dafür keine Haftung übernimmt. Maßgeblich ist ausschließlich der UKW Verbreitungsweg.

NRW1 weist darauf hin, dass NRW1 keine Gewähr für die problemlose Nutzung des Telefonnetzes sowie des Internets übernehmen kann. Eventuelle Einschränkungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Stand: 25.06.2024

undefined
NRW1
Audiothek