01. August 2023 – Michael Pichlmeier (deaktiviert)
Darf Mir Mein*e Vermieter*In Bestimmte Haustiere Verbieten? Oder Darf Er/Sie Vielleicht Sogar Einen Zweitschlüssel Für Mein Wohnung Haben? Und Wie Viele Partys Darf Man Eigentlich Pro Jahr Feiern? Der Kölner (Youtube-) Rechtsanwalt Christian Solmecke Hat Uns All Diese Und Noch Mehr Fragen Beantwortet.
Wie viele Partys darf ich pro Jahr in meiner Wohnung feiern?
Schlechte Nachrichten für alle Partyheld:innen: Es gibt kein Recht auf Party! Die Ruhezeiten im Haus gelten ausnahmslos. Es gibt auch keine pauschale Anzahl an Partys, die jährlich in einer Mietwohnung gefeiert werden dürfen. Daher ist es ratsam, vorher einen Aushang im Flur zu machen. Ein Freifahrtschein ist der Aushang aber nicht.
(Was) Muss ich beim Auszug renovieren?
Tatsächlich sieht das Gesetz eine Renovierung beim Auszug gar nicht vor. Allerdings steht das in ganz vielen Mietverträgen exakt so drin. Die gute Nachricht: Nicht immer sind diese Klauseln wirksam. Denn ganz generelle Plichten zur Renovierung - unabhängig davon, wie der Zustand der Wohnung beim Einzug war – sind nicht okay. Regelmäßig erwartet werden können sogenannte Schönheitsreparaturen, insbesondere das Ausbessern von kleinen Schäden wie Löchern in den Wänden. Nach einer längeren Wohnzeit und wenn die Wohnung renoviert übernommen wurde, ist es zudem zulässig zu verlangen, dass die Wohnung einmalig in einer neutralen Farbe gestrichen wird.
Darf mein:e Vermieter:in Haustiere verbieten?
Regelungen bezüglich der Haustierhaltung können von Mietvertrag zu Mietvertrag unterschiedlich sein. Es gibt jedoch bestimmte Kleintiere, die unabhängig von diesen Regelungen immer als unbedenklich gelten und daher nicht von einer Zustimmung abhängig gemacht werden dürfen. Das sind zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Mäuse, Meerschweinchen, Kaninchen oder auch Fische.
Darf eine Mieterhöhung per WhatsApp verschickt werden?
Klingt vielleicht komisch, ist aber so: Vermieter:innen düfen ihren Mieter:innen eine Mieterhöhung per WhatsApp schicken. Diese muss aber auch begründet werden und alle erforderlichen Informationen enthalten, vor allem den vorgeschlagenen neuen Mietpreis sowie die Begründung für die Mieterhöhung. Ob WhatsApp dafür der Weg ist, ist anzuzweifeln, allerdings ist dies rechtlich tatsächlich unproblematisch.
Darf ich zu jeder Tages- und Nachtzeit auf meinem Balkon rauchen?
Es gilt, dass Mieter:innen grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit auf dem Balkon rauchen dürfen. Stellt der Tabakqualm jedoch dauerhaft eine wesentliche Beeinträchtigung für andere Mieter:inenn dar, muss ein Kompromiss gefunden werden. Schließlich sind beide Rechte gleich stark. Für diese Fälle haben Gerichte bestimmte Zeiten für das Rauchen auf dem Balkon festgelegt.
Darf mein:e Vermieter:in einfach in meine Wohnung kommen?
Betreten Vermieter:innen ohne Erlaubnis die Wohnung ihrer Mieter:innen, begehen sie Hausfriedensbruch. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Privatsphäre der Mieter:innen haben in Deutschland eine sehr hohe Priorität.
Darf ich meine Kaution in Aktien und Wertpapieren anlegen lassen?
Wenn der/die Vermieter:in zustimmt, kann die Mietkaution in Wertpapieren wie beispielsweise Investmentfonds oder Aktien angelegt werden. Die gewonnenen Zinserträge müssen dem/der Mieter:in, so schreibt es das Gesetz vor, nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt werden. Mit etwas Glück könnte man dann nach 58 Jahren um 115.000 Euro reicher sein, wie der Fall einer Kölner Familie zeigt.
Darf mein:e Vermieter:in die Nebenkostenrechnung beliebig hoch ansetzen oder auch alles Mögliche darüber abrechnen?
Die Nebenkosten müssen auf tatsächlichen Kosten basieren, die dem/der Mieter:in wirklich entstanden sind. Außerdem darf es sich nur um in der Betriebskostenverordnung genannte Nebenkostenarten handeln. Dies sind zum Beispiel die Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heiz- und Warmwasserkosten, Strom, Gebäude- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Versicherungen oder auch der Kabelanschluss. Kleiner Tipp: Mieter:innen haben das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und bei Unklarheiten oder Zweifeln Einwendungen zu erheben.
Darf mein:e Vermieter:in einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben?
Vermieter:innen dürfen grundsätzlich keinen Wohnungsschlüssel einbehalten. Eine Ausnahme ist nur dann denkbar, wenn die Mieter:innen mit der Einbehaltung einverstanden sind. Dies könnte dann der Fall sein, wenn beispielsweise der/die Vermieter:in (nach vorheriger terminlicher Absprache) Reparaturen durchführen soll.
Was darf ich in den Hausflur vor meiner Wohnungseingangstür stellen?
Das hängt grundsätzlich davon ab, was der/die Vermieter:in zulässt. Allerdings hat das Mietspracherecht des/der Vermieter:in auch Grenzen. Ein Kranz an der Wohnungstür ist noch okay, allzu üppige Dekorationen im Treppenhaus können aber untersagt werden. Außerdem müssen natürlich stets alle Rettungs- und Fluchtwege freigehalten werden, um die Sicherheit der anderen Mieter:innen jederzeit zu gewährleisten.
Muss es aus meiner Wohnung immer gut oder neutral riechen?
Jede:r Mieter:in kann seine/ihre Wohnung nach eigenen Vorlieben nutzen. Es können also auch Räucherstäbchen entzündet oder bestimmte, normale Kochgerüche wie Knoblauch in den eigenen vier Wänden verbreitet werden. Anders sieht es aus, wenn es sich um einen über das normale Maß an Kochgerüchen hinausgehenden Gestank handelt, wie beispielsweise Urin oder der Geruch aus einem Messihaushalt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn dieser regelmäßig in den Flur oder sogar bis in die Wohnungen der Nachbar:innen dringt. Spätestens wenn andere Mieter:innen ihre Miete wegen des Gestanks mindern, sollte der/die Vermieter:in einschreiten und etwas gegen den Geruch des/der Verursacher:in unternehmen.
Darf mein:e Vermieter:in mir die Art des Klingelschildes vorschreiben und mich dieses auch zahlen lassen?
Vermieter:innen dürfen generell bestimmen, welche Art von Klingelschild verwendet wird. In diesem Zuge dürfen sie Klingelschilder nach den eigenen Vorgaben in Auftrag geben. Allerdings müssen die Kosten für die Anschaffung und die Installation dann auch von den Vermieter:innen getragen werden.
Darf mein:e Vermieter:in die Farbe meiner Außendekoration bestimmen?
Grundsätzlich dürfen Vermieter:innen gewisse Regeln für die Gestaltung der Außendekoration bestimmen . Der Grund: Das Gestaltungsrecht der Mieter:innen betrifft nur das Innere der Wohnung und endet an der Außenfassade. Dennoch können dezente Dekorationsobjekte wie ein Kranz an der Tür nicht von der Zustimmung der Vermieter:innen abhängig gemacht werden. In die Farbwahl bezüglich der Blumen vor der Tür etc. dürfen Vermieter:innen dementsprechend auch nicht eingreifen. Bei größeren Aktionen wie beispielsweise einer Weihnachtsbeleuchtung im US-Stil sollte jedoch mit den Vermieter:innen gesprochen werden, sofern dazu nichts im Mietvertrag steht.
Über Christian Solmecke
Christian Solmecke ist DER YouTube-Anwalt in Deutschland. Täglich präsentiert er seinen über 900.000 Abonnenten auf seinem Kanal die Dosis Recht, die jeder im Alltag benötigt. Sein Jurastudium finanzierte der Rechtsanwalt, dessen Kölner Kanzlei inzwischen mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt, als Nachrichtensprecher beim Westdeutschen Rundfunk. Noch heute ist er in TV und Radio gern gesehener Experte. Als Verfasser zahlreicher juristischer Fachbücher hat er sich den Respekt seiner Kollegen verdient, als Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet forscht er zu Rechtsfragen in den sozialen Netzen.